Ausschüsse
Die Arbeitsgremien der Umweltministerkonferenz sind Institutionen der Zusammenarbeit der Fachverwaltung von Bund und Ländern. Sie bestehen aus höchstens zwei Ebenen:
- dem Leitungsgremium und
- den ständigen Ausschüssen.
Die BLAC hat drei ständige Ausschüsse
Vorsitz:
Elisabeth Munzert
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Referat C II 1
Postfach 12 06 29
53048 Bonn
Telefon: 0228/99-305-2732
Fax: 0228/10-305-2732
E-Mail: Elisabeth.Munzert@bmuv.bund.de
Aufgaben und Arbeitsweise:
Der Ausschuss "Chemikalienrecht" befasst sich zum Zwecke bundeseinheitlicher Auslegungen des Chemikalienrechts mit speziellen Fragestellungen dieses Rechtsgebietes. Der AS berät im Bedarfsfall in Abhängigkeit aktuell vorliegender Vollzugsprobleme und Rechtsetzungsvorhaben. Im Ausschuss sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, die Länder sowie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Bundesstelle für Chemikalien), das Umweltbundesamt und das Bundesinstitut für Risikobewertung vertreten. Beschlüsse werden durch Mehrheitsbeschluss gefasst. Der Bund sowie jedes Land haben eine Stimme. Der Ausschuss berichtet regelmäßig der BLAC über seine Arbeitsergebnisse.
Vorsitz:
Dr. Claudia Hauffe-Kloss
Tel.: 0391/567 1560
Geschäftsstelle:
Dr. Thomas Handschack (Leitung der Geschäftsstelle)
Francoise Frank
Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
Referat 44
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg
Telefon: 0391/567-1516 oder -1515
E-Mail: ASFV@mwu.sachsen-anhalt.de
Aufgaben und Arbeitsweise:
Im Ausschuss „Fachfragen und Vollzug“ werden die aktuellen Probleme der chemikalienrechtlichen Überwachung länderübergreifend diskutiert, um eine bundesweit einheitliche Anwendung des Chemikalienrechts zu gewährleisten.
Themen sind zum Beispiel:
- Handel mit gefährlichen Stoffen und Gemischen - auch über das Internet
- Fluorierte Treibhausgase (F-Gase)
- Biozidprodukte
Hierbei ist das EU- wie das Bundesrecht genauso zu berücksichtigen wie die Rechtsprechung zu konkreten Fällen. Der Arbeitsausschuss bietet somit eine Plattform zum Austausch zwischen den Vollzugsbehörden der Länder untereinander und mit den Bundesbehörden..
An den Sitzungen des Arbeitsausschusses nehmen Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, der Länder sowie der Bewertungsstellen für das Chemikaliengesetz teil: die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA, Bundesstelle für Chemikalien), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und das Umweltbundesamt (UBA). Bei speziellen Fragestellungen werden auch das Bundesministerium für Verteidigung sowie die Zollbehörden einbezogen. Die Sitzungen finden in der Regel zweimal pro Jahr statt. Der Arbeitsausschuss berichtet der BLAC regelmäßig über seine Arbeitsergebnisse.
Vorsitz:
Katja Trawny (+49 211 855-4743)
Geschäfsstelle:
Laura Wilms (+49 211 855-3569)
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: BLAC-AS-GLP@mags.nrw.de
Kurzinformationen zu GLP
Die gesundheits- und umweltrelevanten Sicherheitsprüfungen sind die Basis für eine Risikobewertung und Gefahrenabschätzung von Stoffen.
Aus diesem Grunde wurden Anfang der 80er Jahre Kriterien für die Durchführung dieser Prüfungen durch die OECD (Organisation for Economic Cooperation and Development) aufgestellt. Diese Grundsätze der Guten Laborpraxis sowie deren behördliche Überwachung wurden in den OECD Mitgliedstaaten und in der EU rechtsverbindlich eingeführt.
Die Gute Laborpraxis (GLP) ist ein Qualitätssicherungssystem, das sich mit dem organisatorischen Ablauf und den Rahmenbedingungen befasst, unter denen nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen geplant und durchgeführt werden. In der Bundesrepublik Deutschland werden im sechsten Abschnitt des Chemikaliengesetzes in den §§ 19a bis 19d der Geltungsbereich und die Überwachung der Einhaltung der Guten Laborpraxis (GLP) geregelt. Die Prüfung von Stoffen und eine Risikobewertung durch die zuständigen Bewertungsbehörden erfolgt mit dem Ziel einer Zulassung, Erlaubnis, Registrierung, Anmeldung oder Mitteilung.
Merkblatt Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel
Onlinehandel mit Chemikalien - Das Wichtigste in Kürze
Bericht der BLAC an die UMK zum Europäischen Grünen Deal 2.0
Vorschläge und Überlegungen zu den chemikalienpolitischen Schwerpunkten und Zielen einer Fortführung des europäischen Grünen Deals in der Mandatsperiode 2024 bis 2029
BLAC-Dokument zur EU-Chemikalienstrategie
Die europäische Chemikalienstrategie: Eine Einschätzung aus Vollzugssicht
REACH: Bilanz und Ausblick
BLAC-Jahresbericht 2023
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien" verfügbar
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien in Deutschland 2013 – 2018“