REACH
Der EG-Umweltministerrat hat am 18. Dezember 2006 die Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) beschlossen.
Die Verordnung ist im Amtsblatt der Europäischen Union (L396/1) vom 30.12.2006 veröffentlicht worden. Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat im Juni 2006 die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beauftragt, eine nationale Auskunftsstelle (REACH-Helpdesk) nach Art. 124 der REACH-Verordnung einzurichten.
Die Auskunftsstelle ist über das Internet unter der Adresse www.reach-helpdesk.de erreichbar.
REACH-Helpdesk bietet internetbasiert Informationen und Beratung bei Fragen der Registrierung chemischer Stoffe.
Eine weitere Auskunftsstelle ist im Internet unter der Adresse www.reach-net.com zu finden.
Das Umweltbundesamt (UBA) bietet eine Materialsammlung zur EG-Chemikalienpolitik unter dem Internetportal www.reach-info.de an. Neben Hintergrundinformationen finden sich auf der Internetseite zahlreiche Dokumente, Vorträge und Artikel sowie eine Linksammlung.
Im Sinne eines einheitlichen Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitsschutzes und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen ist ein bundes- und europaweit einheitliches Vorgehen der Überwachungsbehörden anzustreben. Zur Verwirklichung dieser Ziele beschloss die BLAC frühzeitig ein Konzept zur Überwachung der Einhaltung der REACH-Bestimmungen. Es hat die Überprüfung der Registrierungsanforderungen nach Abschluss der Vorregistrierungsphase und ausgewählte Aspekte zu den Sicherheitsdatenblättern zum Inhalt. Das REACH-Forum beschloss 2009 auf der Basis dieses von der BLAC entwickelten Konzeptes ein erstes Überwachungsprojekt zu REACH. Hieran beteiligten sich 10 Länder.
Die Ergebnisse des ersten EU-weiten Überwachungsprojektes für den Projektzeitraum von 02/2009 bis 02/2010, wurden der 27. BLAC in Form eines Berichtes vorgelegt. Der Bericht stellt die Ziele, Vorgehensweise und Ergebnisse von REACH-EN-FORCE 1 in Deutschland dar.
Auf der Forum-6-Sitzung beschlossen die Mitgliedsstaaten, das Projekt REACH-EN-Force-1 fortzuführen. Die Ergebnisse auf nationaler Ebene sind im folgenden Bericht zusammengefasst und den europäischen Ergebnissen gegenübergestellt.
REACH-EN-FORCE 2 ist das zweite koordinierte Überwachungsprojekt des Forums für den Austausch von Informationen zur Überwachung. Thematisch ist REACH-EN-FORCE 2 die logische Fortsetzung von REACH-EN-FORCE 1. REACH-EN-FORCE 2 beschäftigt sich mit der Gruppe der REACH-Pflichteninhaber in der Lieferkette: den nachgeschalteten Anwendern, die Gemische formulieren.
Ziel von REACH-EN-FORCE 2 ist es, das Formulierer von Gemischen, die eine wichtige und zentrale Gruppe innerhalb der nachgeschalteten Anwender bilden, die grundlegenden Anforderungen der REACH- und CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus wird mit diesem Projekt auch die Erreichung weiterer Ziele angestrebt, beispielsweise der Aufbau der institutionellen Kapazitäten der Vollzugsbehörden und die Ausbildung von Inspektoren, die Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit der nationalen Vollzugsbehörden und die Entwicklung von Arbeitshilfsmitteln für die Inspektoren in den EWR-Staaten.
Im dritten europäischen Projekt des Forums REACH-EN-FORCE 3 wurde die Einhaltung von Registrierungspflichten von Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern überwacht.
Die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Pflichten erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll. Hierzu wurden 2013 und 2014 die Importdaten mit den bei der ECHA vorliegenden Registrierungsdaten verglichen, um so die Umsetzung der notwendigen Registrierungspflichten zu überprüfen. In der zweiten Phase (in 2014) wurden die Alleinvertreter mit einem spezifischen Überwachungsansatz unter Berücksichtigung der Informationskette überprüft.
Bei 14 % der überwachten Firmen wurden in Deutschland Verstöße gegen die Registrierungspflicht ermittelt; dabei wurden insbesondere bei KMUs, Importeuren und Alleinvertretern besonders häufig Verstöße festgestellt.
Als Thema von REACH-EN-Force 4 wurde der Vollzug von Beschränkungseinträgen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung gewählt. Im Rahmen von REACH-EN-Force 4 wird der Fokus auf vierzehn Beschränkungseinträge gelegt. Dabei entscheiden die teilnehmenden Mitgliedstaaten selbst, wie viele und welche der vierzehn Beschränkungen sie auf nationaler Ebene im Rahmen des Projekts vollziehen möchten. Die Durchführungs- bzw. Inspektionsphase ist von Februar 2016 bis Dezember 2016 geplant. Zielgruppen sind Hersteller von Stoffen, Importeure von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, Produzenten von Erzeugnissen, nachgeschaltete Anwender einschließlich Formulierer und Groß- und Einzelhändler, die beschränkte Stoffe und/oder Gemische bzw. Erzeugnisse, die beschränkte Stoffe enthalten, in der EU in Verkehr bringen. Ebenso wie bei REACH-EN-Force 3 arbeiten auch bei diesem Projekt die Vollzugsbehörden eng mit dem Zoll zusammen.
Die grundsätzliche Zielsetzung von REACH-EN-Force 4 ist die Sicherstellung eines EU-weit einheitlichen Vollzugs der Beschränkungen des Anhangs XVII der REACH-VO. Daneben sollen die betroffenen Marktakteure über die für ihre Produkte geltenden Beschränkungen informiert werden. Aus den im Rahmen von REACH-EN-Force 4 gewonnen Daten können Erkenntnisse für die Planung zukünftiger Marktüberwachungsmaßnahmen in Bezug auf Beschränkungen abgeleitet werden.
Im Rahmen des fünften, europaweiten Überwachungsprojekts wurde ermittelt, wie die REACH-Anforderung an die Gefahren- und Risikokommunikation innerhalb der Lieferkette in Deutschland umgesetzt wird.
REF-5 legt dabei den Fokus auf den Umgang mit e-SDB und den darin enthaltenen Informationen. Dabei werden alle Akteure der Lieferkette berücksichtigt von Hersteller / Importeur über den Formulierer bis zum (gewerblichen) Anwender. Durch die Einteilung in drei Cluster (Hersteller / Importeur, Formulierer und Anwender) konnten Unternehmen entsprechend ihrer Rolle in der Lieferkette inspiziert werden.
In der operativen Phase des Projekts von Januar 2017 bis Dezember 2017 wurden über 100 Unternehmen inspiziert.
Das REF- 5 Projekt zielte auf die Erhebung folgender Ist-Zustände ab:
• grundsätzlicher Umgang mit eSDB sowie betriebliche Umsetzung der in den eSDB beschriebenen Anforderungen zum sicheren Umgang,
• Nutzung von Informationen aus Sicherheitsdatenblättern der Lieferanten bei der Erstellung von eigenen eSDB.
Die Grundlagen für die Erhebung des Ist-Zustände bildeten dabei Überprüfungen von erweiterten Sicherheitsdatenblättern (eSDB), Expositionsszenarien, Risikomanagement-maßnahmen für einen Stoff von der Herstellung über den gesamten Lebenszyklus (RMM) und Verwendungsbedingungen zum sicheren Umgang im Hinblick auf Gesundheitsschutz und Schutz der Umwelt.
Darüber hinaus wurde die Qualität und Aktualität der eSDB sowie die Weitergabe von relevanten Informationen innerhalb der Lieferkette näher betrachtet. Die überprüften Unternehmen wurden für die Bedeutung der eSDB sensibilisiert.
Im Rahmen des sechsten europaweiten Überwachungsprojekts wird ermittelt, wie die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Gemischen nach der CLP-Verordnung (VO (EU) Nr. 1272/2008) in Deutschland erfolgt. Optional können weitere Erkenntnisse zu Ausnahmen von Kennzeichnungspflichten, der harmonisierten Einstufung von Stoffen sowie der Kennzeichnung von Biozidprodukten und von Kapseln mit Flüssigwaschmitteln gewonnen werden. Dabei entscheiden die teilnehmenden Mitgliedstaaten selbst, wie viele und welche der vier optionalen Module sie auf nationaler Ebene im Rahmen des Projekts in der Überwachung bearbeiten möchten.
Die im Rahmen des REACH-EN-Force 6 Projektes gewonnen Erkenntnisse können für die Planung zukünftiger Marktüberwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen genutzt werden.
Abschlussbericht des Forums der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
Im Jahr 2017 hat das Forum der ECHA das Projekt REACH-EN-FORCE-7 (REF-7) beschlossen. Der Schwerpunkt des Projektes liegt auf der Durchsetzung der Registrierungspflichten der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) nach Ablauf der letzten Registrierungsfrist am 31. Mai 2018. Dies soll in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Zollbehörden stattfinden. Weiterhin soll innerhalb des Projektes auch die Einhaltung der streng kontrollierten Bedingungen (Strictly Controlled Conditions - SCC) überprüft werden, die für als Zwischenprodukte registrierte Stoffe gelten.
Die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung übernahm für dieses Projekt die nationale Koordination. Die Vorbereitung des Projektes lief bis Ende 2018, die operative Phase erstreckte sich über das gesamte Jahr 2019. Zum 31. März 2020 erstattete die Servicestelle Bericht an die Arbeitsgruppe des ECHA Forums.
Abschlussbericht des Forums der Europäischen Chemikalienagentur ECHA
Das Überwachungsprojekt REACH-EN-FORCE 8 (REF-8) befasst sich mit dem Onlinehandel von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen. Es trägt den Titel: „Enforcement of CLP, REACH and BPR duties related to substances, mixtures and articles sold on-line”. Im Rahmen des Projektes werden Pflichten aus REACH, der CLP und der Biozid-Verordnung im Onlinehandel überprüft. Dies umfasst u.a. die Vorgaben zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern, die Einhaltung von Stoffverboten und Beschränkungen, die Kennzeichnung von Chemikalien, die Vorgaben zur Werbung und die Anforderungen zur Information der Kunden. Die Servicestelle Stoffliche Marktüberwachung übernimmt für dieses Projekt die nationale Koordination. Die operative Phase endete am 31. Dezember 2020. Die daran anschließende Berichterstattungsphase streckt sich über das gesamte Jahr 2021.
Das ECHA-Forum hat das neunte REACH-EN-FORCE Projekt mit dem Titel „REF-9 project on authorisation (Inspection and enforcement of compliance with REACH authorisation obligations)" vorbereitet. Der Fokus des Überwachungsprojektes liegt auf der Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung der REACH-Zulassungspflichten. Das REF-9-Projekt prüft die Einhaltung der REACH-Verordnung hinsichtlich des Inverkehrbringens und der Verwendung von zulassungs-pflichtigen Stoffe (Anhang XIV, REACH-VO), deren Ablauftermin (sunset date) zum Zeitpunkt des Projektbeginns überschritten ist. Die Zielgruppen sind Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender. Ziel des Projektes ist es, Erfahrungen zu sammeln und harmonisierte Vorgehensweisen zur Durchsetzung der Zulassungspflichten gemäß der REACH-Verordnung zu entwickeln. Die operative Phase von REF-9, das in Deutschland von der Servicestelle Stoffliche Martküberwachung koordiniert wird, erstreckt sich von Januar bis Dezember 2021.
Merkblatt Gute Internetpraxis für den Chemikalienhandel
Onlinehandel mit Chemikalien - Das Wichtigste in Kürze
Bericht der BLAC an die UMK zum Europäischen Grünen Deal 2.0
Vorschläge und Überlegungen zu den chemikalienpolitischen Schwerpunkten und Zielen einer Fortführung des europäischen Grünen Deals in der Mandatsperiode 2024 bis 2029
BLAC-Dokument zur EU-Chemikalienstrategie
Die europäische Chemikalienstrategie: Eine Einschätzung aus Vollzugssicht
REACH: Bilanz und Ausblick
BLAC-Jahresbericht 2023
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien" verfügbar
Bericht „Überwachung des Internethandels mit Chemikalien in Deutschland 2013 – 2018“